Als zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS) ein neutraler Ansprechpartner für die objektive Ermittlung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie.
Als zertifizierter Immobiliengutachter für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von Standardimmobilien bin ich für die Bewertung von Immobilien im regionalen Umfeld qualifiziert. Hierzu gehören insbesondere Wohngrundstücke (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser), Wohnungs-/Teileigentum, gemischt genutzte Grundstücke, insbesondere Wohn- und Geschäftshäuser, gewerblich genutzte Grundstücke (keine Spezialimmobilien), unbebaute Grundstücke für vorgenannte Objektarten sowie Grundstücke mit Rechten und Belastungen.
In der
Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sind drei
Bewertungsverfahren normiert.
Es handelt sich dabei um
(1) das
Vergleichswertverfahren,
(2) das Ertragswertverfahren
und
(3) das
Sachwertverfahren.
Ggf. sind bei der Anwendung der
normierten Verfahren gem. § 8 Abs. 3 ImmoWertV
besondere
objektspezifische
Grundstücksmerkmale zu berücksichtigen.
Gemäß § 13 ImmoWertV ist der
Bodenrichtwert bezogen auf einen Quadratmeter
Grundstücksfläche des
Bodenrichtwertgrundstücks. Das Bodenrichtwertgrundstück ist
ein
unbebautes und fiktives
Grundstück, dessen Grundstücksmerkmale weitgehend mit
den
vorherrschenden grund- und
bodenbezogenen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen
in
der bewertungsrelevanten
Bodenrichtwertzone übereinstimmen. Je Bodenrichtwertzone ist
ein
Bodenrichtwert anzugeben.