Start

Als zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS) ein neutraler Ansprechpartner für die objektive Ermittlung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie. 

Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert

Als zertifizierter Immobiliengutachter für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von Standardimmobilien bin ich für die Bewertung von Immobilien im regionalen Umfeld qualifiziert. Hierzu gehören insbesondere Wohngrundstücke (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser), Wohnungs-/Teileigentum, gemischt genutzte Grundstücke, insbesondere Wohn- und Geschäftshäuser, gewerblich genutzte Grundstücke (keine Spezialimmobilien), unbebaute Grundstücke für vorgenannte Objektarten sowie Grundstücke mit Rechten und Belastungen.


Bewertungsverfahren 

In der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sind drei Bewertungsverfahren normiert.

Es handelt sich dabei um  

(1) das Vergleichswertverfahren,
(2) das Ertragswertverfahren und
(3) das Sachwertverfahren.

Ggf. sind bei der Anwendung der normierten Verfahren gem. § 8 Abs. 3 ImmoWertV besondere
objektspezifische Grundstücksmerkmale zu berücksichtigen.

Allgemeine Hinweise zur Bodenwertermittlung 

Gemäß § 13 ImmoWertV ist der Bodenrichtwert bezogen auf einen Quadratmeter
Grundstücksfläche des Bodenrichtwertgrundstücks. Das Bodenrichtwertgrundstück ist ein
unbebautes und fiktives Grundstück, dessen Grundstücksmerkmale weitgehend mit den
vorherrschenden grund- und bodenbezogenen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen in
der bewertungsrelevanten Bodenrichtwertzone übereinstimmen. Je Bodenrichtwertzone ist ein
Bodenrichtwert anzugeben.