Den Marktwert einer Immobilie zuverlässig und objektiv nachzuweisen, ist in vielen Situationen für Eigentümer*innen, Erben, Behörden und Gerichte unerlässlich.
Dabei kann der Anlass ein Gutachten erstellen zu lassen sehr vielfältig sein, sei es beispielsweise für die Regelung des Vermögensnachlasses, für den Nachweis zur Erhebung der Erbschaftssteuer, Schenkungen, Scheidungen oder für einen Ankauf/ Verkauf.
Als Diplom-Sachverständige/r (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten erstelle ich für Sie Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB. Diese Gutachten werden unter Berücksichtigung, der gesetzlichen Vorgaben, des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), marktkonform angefertigt.
Gerne bewerte ich Ihre Immobilie neutral und unabhängig nach aktuellen Wertermittlungs-vorschriften und –standards.